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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10   

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https://dejure.org/2011,11706
LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10 (https://dejure.org/2011,11706)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2011 - L 3 R 563/10 (https://dejure.org/2011,11706)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2011 - L 3 R 563/10 (https://dejure.org/2011,11706)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 37 ff., 45 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - zitiert nach juris Rn. 19).

    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteile vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R und B 4 RA 47/03 R -, zitiert nach juris Rn. 23 f. und 22 ff.; vgl. auch Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 49).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Unter den Anwendungsbereich des AAÜG fallen somit auch diejenigen, die auf Grund der bis zum 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 01. August 1991 gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage einen Anspruch auf eine Versorgungszusage gehabt hätten (etwa BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -, zitiert nach juris, Rn. 16).

    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteile vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R und B 4 RA 47/03 R -, zitiert nach juris Rn. 23 f. und 22 ff.; vgl. auch Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 49).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Es kann daher offen gelassen werden, ob die Gleichbehandlung mit Inhabern einer Versorgungszusage verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist (vgl. grundlegend Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, zitiert nach juris Rn. 43 ff.).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) gebieten nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, zitiert nach juris Rn. 43 ff.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Maßgeblich ist hierbei das Sprachverständnis der Deutschen Demokratischen Republik am 02. Oktober 1990 (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03

    Berechnung Höhe einer Altersrente für Frauen; Anwartschaften auf Ansprüche aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteile vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R und B 4 RA 47/03 R -, zitiert nach juris Rn. 23 f. und 22 ff.; vgl. auch Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 49).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Mangels in eine andere Richtung weisender Anhaltspunkte geht der Senat davon aus, dass es sich bei beiden VEBen in erster Linie um Betriebe zur liegenschaftlichen Betreuung, Instandhaltung und Instandsetzung vor allem örtlich vorhandenen Gebäudebestands handelte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R -, zitiert nach juris Rn. 26, wonach ein VEB für Gebäudewirtschaft, welcher vorwiegend für die Organisation und die reibungslose Abwicklung der Maßnahmen der komplexen Instandsetzung und Rekonstruktion der Gebäude und Wohnungen verantwortlich war, nicht die Eigenschaft eines volkseigenen Produktionsbetriebs hat), welche je nach Bedarf auch Gebäude rekonstruierten und Neubauten errichteten, ohne allerdings in rationalisierten und gleichartigen Fertigungsprozessen massenhaft Gebäude herzustellen, wie es Bau- und Montagekombinate taten.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 37 ff., 45 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Im Verfahren nach § 8 des AAÜG, welches einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - B 4 RA 7/95 -, zitiert nach juris Rn. 18 f.), ist die Beklagte nicht zu den vom Kläger begehrten Feststellungen verpflichtet.
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    Dieser (Ausnahme-)Regelung hätte es nicht bedurft, wenn derartige Lehrer stets einzubeziehen gewesen wären, unabhängig von ihrer jeweiligen Wirkungsstätte (etwa BSG, Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 31/03 R -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10
    42 Eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme getroffenen Entscheidungen der DDR ist bundesrechtlich nicht erlaubt, auch soweit diese in sich willkürlich sein sollten, da der Einigungsvertrag grundsätzlich nur die Übernahme zum 03. Oktober 1990 bestehender Versorgungsansprüche und -anwartschaften von "Einbezogenen" in das Bundesrecht versprochen und Neueinbeziehungen ausdrücklich verboten hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/04 R -, zitiert nach juris Rn. 22 ff.).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 09.02.2010 - B 11 AL 194/09 B

    Versäumung der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 3 R 385/07

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - L 27 R 301/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 17 R 724/07

    Fiktiver Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage; betriebliche

    Daraus ergebe sich auch, dass der VEB in der Hauptsache mit der Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion im Sinne der Rechtsprechung des BSG und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (L 3 R 563/10 vom 03. März 2011 und L 3 R 1802/05 vom 16. Dezember 2010) beschäftigt gewesen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech; betriebliche

    Nach der dieser Verfügung als Anlage beigefügten "Rahmenrichtlinie über Aufgaben sowie Leitungs- und Organisationsstruktur volkseigener Kreisbaubetriebe" (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. März 2011 - L 3 R 563/10 - Urteil vom 27. September 2007 - L 27 R 301/05 - beide juris.de) waren die volkseigenen Kreisbaubetriebe auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen und der Baubilanz für die Projektierung sowie die qualitäts- und termingerechte Ausführung der ihnen übertragenen Bauaufgaben verantwortlich (Nr I. 1 der Rahmenrichtlinie).
  • LSG Thüringen, 19.04.2012 - L 2 R 344/10

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Dieses Ergebnis wird - ohne dass dies für den Senat entscheidend war - dadurch bestätigt, dass die Kreisbaubetriebe generell aufgrund der "Rahmenrichtlinie über Aufgaben sowie Lei-tungs- und Organisationsstruktur volkseigener Kreisbaubetriebe" (Rahmenrichtlinie) zur Verfügung vom 29. Juni 1987 nicht Bestandteil der industriellen Bauproduktion mit standardisierten Massenprodukten waren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. März 2011, Az.: L 3 R 563/10, nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2011 - L 21 R 1422/08
    Da das SGG ausdrücklich in § 158 S. 1 SGG zwischen "schriftlich" und "in elektronischer Form" unterscheidet, ist jedenfalls in einer Belehrung über das Rechtsmittel der Berufung auch der Hinweis auf die Möglichkeit einer elektronischen Berufungseinlegung gemäß § 65a SGG in Verbindung mit der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg vom 14. Dezember 2006 (GVBl. II, S. 558) erforderlich, denn nach Inkrafttreten der o.g. Verordnung ab 1. November 2007 nimmt auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am elektronischen Rechtsverkehr teil (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 03. März 2011 - Az: L 3 R 563/10 - Juris; angedeutet in: BSG vom 9. Februar 2010 - Az: B 11 AL 194/09 B - Juris).
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